261 - Medikamenteneinbringung parenteraler Katheter |
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Standard Faktor | 2.3 fach |
Preis für Steigerungen (Faktor) |
1,2 fach -Basistarif (ab 2010) : 2,10 € 1,8 fach - Basistarif (alt) : 3,15 € 1.0 fach : 1,75 € 2,2 fach KVB : 3,85 € 2.3 fach : 4,02 € 2.5 fach : 4,37 € 3.5 fach : 6,12 € Faktor 1,7 (Continentale) : 2,97 € Faktor 1.5 (Postbeamten B) : 2,62 € Faktor 1.9 (Postbeamten B) : 3,32 € |
Auschluss Ziffern | 200, 250, 251, 252, 253, 254, 256, 258, 345, 346, 347, 350, 351, 355, 356, 357, 360, 361, 435, 473, 474, 475 |
Bemerkung | Die Nr. 261 kann nicht nur für Injektionen, sondern auch für Infusionen berechnet werden. Wenn also die Infusionsziffer 271/272 nicht berechnet werden kann, steht wenigstens die Nr. 261 zur Verfügung. Zum Mehrfachansatz der Nr. 261 GOÄ wird in den Allgemeinen Bestimmungen des Kapitels C II. „Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen …“ ausgeführt: „Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.“ |