Ziffer Details   
GOÄ Ziffer - 261

261 - Medikamenteneinbringung parenteraler Katheter

Standard Faktor 2.3 fach
Preis für Steigerungen (Faktor) 1,2 fach -Basistarif (ab 2010) : 2,10 €
1,8 fach - Basistarif (alt) : 3,15 €
1.0 fach : 1,75 €
2,2 fach KVB : 3,85 €
2.3 fach : 4,02 €
2.5 fach : 4,37 €
3.5 fach : 6,12 €
Faktor 1,7 (Continentale) : 2,97 €
Faktor 1.5 (Postbeamten B) : 2,62 €
Faktor 1.9 (Postbeamten B) : 3,32 €
Auschluss Ziffern 200, 250, 251, 252, 253, 254, 256, 258, 345, 346, 347, 350, 351, 355, 356, 357, 360, 361, 435, 473, 474, 475
Bemerkung

Die Nr. 261 kann nicht nur für Injektionen, sondern auch für Infusionen berechnet werden. Wenn also die Infusionsziffer 271/272 nicht berechnet werden kann, steht wenigstens die Nr. 261 zur Verfügung.

Zum Mehrfachansatz der Nr. 261 GOÄ wird in den Allgemeinen Bestimmungen des Kapitels C II. „Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen …“ ausgeführt: „Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.“

Die Nrn. 271 oder 272 sind je Gefäßzugang einmal, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal je Behandlungstag berechnungsfähig.

Die zweimalige Berechnung der Nrn. 271 oder 272 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße voraus.

Nr. 200 (Verband) kann neben Infusionen nicht berechnet werden, wohl aber ein eher selten notwendiger Kompressionsverband (Nr. 204).

Wird zur Medikamentengabe der Fluß unterbroch kann auch die Nr. 261 abgerechnet werden

Mehr Infos:

https://www.bda.de/docman/alle-dokumente-fuer-suchindex/oeffentlich/publikationen/172-c-ii-blutentnahmen-injektionen-infiltrationen-infusionen-transfusionen-implantation-abstrichentnahmen/file.html

https://www.aerzteblatt.de/archiv/201374/GOAe-Ratgeber-Die-intravenoese-Injektion